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Überschuldungsanzeige / Bilanzdeponierung

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Voraussetzungen

Rechtsgebiet:
Überschuldungsanzeige / Bilanzdeponierung
Stichworte:
Bilanzdeponierung, Überschuldungsanzeige
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Überschuldung

Es muss eine Überschuldung vorliegen (Aktiven < Fremdkapital). Allfällige Sanierungsmassnahmen müssen gescheitert oder zum Vornherein aussichtslos sein.

» Weitere Informationen zur Überschuldung einer Gesellschaft

Handlungspflicht:

In diesem Fall sind die Gesellschaftsorgane unter persönlicher Verantwortlichkeit verpflichtet, die Bilanz beim Richter zu deponieren und eine Überschuldungsanzeige abzugeben.

Zulässigkeit

Eine Überschuldungsanzeige ist nur in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen zulässig und nur für die vom Gesetz vorgesehen Rechtseinheiten. Eine Überschuldungsanzeige ist nur zulässig für:

  • AG / Kommandit-AG
  • GmbH
  • Genossenschaft
  • Stiftung

Hinweis:

Für alle anderen Rechtseinheiten ist eine Überschuldungsanzeige nicht möglich. Für die Rechtsformen der Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft und des Vereins ist eine Insolvenzerklärung zu prüfen.

» Weitere Informationen zur Insolvenzerklärung

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