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Überschuldungsanzeige / Bilanzdeponierung

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Belege

Rechtsgebiet:
Überschuldungsanzeige / Bilanzdeponierung
Stichworte:
Bilanzdeponierung, Überschuldungsanzeige
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Dem Gericht sind verschiedene Unterlagen und Belege einzureichen.

Die nachstehende Liste enthält allgemeine Hinweise zu den Belegen:

  • Ausdrückliche Überschuldungsanzeige, unterzeichnet von einem vertretungsberechtigten Mitglied des obersten Führungsorgans der Gesellschaft.
  • Gültiger Mehrheitsbeschluss des obersten Führungsorgans, in welchem die Anzeige der Überschuldung beschlossen wurde.
  • Je eine von einem vertretungsberechtigten Mitglied des obersten Führungsorgans unterzeichnete Zwischenbilanz mit Anhang zu Veräusserungs- und Liquidationswerten.
  • Einen Bericht eines zugelassenen Revisors über die Prüfung der einzureichenden Zwischenbilanzen mit Anhang.
  • Einen aktuellen Handelsregisterauszug.

Hinweis:

Die für die einzelnen Gesellschaftsformen erforderlichen Belege, das Vorgehen und die Verantwortlichkeit sind unter Download als PDF-Dokumente erhältlich.

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