Der hier verwendete Begriff des Verlusts ist der technische Begriff gemäss Gesetzeswortlaut. Gemeint ist damit jeder Verlust:
Jahresverlust:
Bei der Erstellung der ordentlichen Bilanz am Ende des Geschäftsjahres festgestellter Verlust
Verlustvortrag:
Übertrag des Jahresverlusts auf die Eröffnungsbilanz des neuen Geschäftsjahres
Verlust gemäss Zwischenbilanz:
Während laufendem Geschäftsjahr aufgrund einer Zwischenbilanz festgestellter Verlust
Handlungsbedarf:
Erreicht der Verlust die in den nachfolgend angeführten Fällen angegebene Grösse, besteht auf jeden Fall Handlungsbedarf.