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Überschuldungsanzeige / Bilanzdeponierung

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Kapitalverlust

Rechtsgebiet:
Überschuldungsanzeige / Bilanzdeponierung
Stichworte:
Bilanzdeponierung, Überschuldungsanzeige
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Von Kapitalverlust spricht man, wenn der Verlust gleich hoch oder grösser ist, als die Hälfte des Gesellschaftskapitals und der Reserven zusammen, aber die Summe des Gesellschaftskapitals und der Reserven noch nicht übersteigt (OR 725 I).

AKTIVEN PASSIVEN
Umlaufsvermögen 100                                   Fremdkapital 350
Anlagevermögen 550                                   Eigenkapital 750
                                      Reserven 50
Verlust 500                                      
  1150                                     1150

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