Wirkungen der Überschuldungsanzeige
- Über die Gesellschaft wird der Konkurs eröffnet und dadurch die Gesellschaft aufgelöst und in Liquidation versetzt (z.B. OR 736 Z. 3)
- Durchführung der Liquidation / Verwertung der Aktiven
- Verteilung des Erlöses an die Gläubiger
- Nach Durchführung der konkursamtlichen Liquidation wird die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht
- Wird der Konkurs mangels Aktiven eingestellt, wird die Gesellschaft nach drei Monaten im Handelsregister gelöscht
- Ausstellung von Bescheinigungen über den Verlust