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Wirkungen der Überschuldungsanzeige

  • Über die Gesellschaft wird der Konkurs eröffnet und dadurch die Gesellschaft aufgelöst und in Liquidation versetzt (z.B. OR 736 Z. 3)
  • Publikation im SHAB
  • Durchführung der Liquidation / Verwertung der Aktiven
  • Verteilung des Erlöses an die Gläubiger
  • Nach Durchführung der konkursamtlichen Liquidation wird die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht
  • Wird der Konkurs mangels Aktiven eingestellt, wird die Gesellschaft nach drei Monaten im Handelsregister gelöscht
  • Ausstellung von Bescheinigungen über den Verlust


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