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Belege

Dem Gericht sind verschiedene Unterlagen und Belege einzureichen.

Die nachstehende Liste enthält allgemeine Hinweise zu den Belegen.

  • ausdrückliche Überschuldungsanzeige, unterzeichnet von einem vertretungsberechtigten Mitglied des obersten Führungsorgans der Gesellschaft
  • gültiger Mehrheitsbeschluss des obersten Führungsorgans, in welchem die Anzeige der Überschuldung beschlossen wurde
  • je eine von einem vertretungsberechtigten Mitglied des obersten Führungsorgans unterzeichnete Zwischenbilanz mit Anhang zu Veräusserungs- und Liquidationswerten
  • einen Bericht eines zugelassenen Revisors über die Prüfung der einzureichenden Zwischenbilanzen mit Anhang
  • einen aktuellen Handelsregisterauszug

Hinweis:

Die für die einzelnen Gesellschaftsformen erforderlichen Belege, das Vorgehen und die Verantwortlichkeit sind unter Download als PDF-Dokumente erhältlich.

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