Belege
Dem Gericht sind verschiedene Unterlagen und Belege einzureichen.
Die nachstehende Liste enthält allgemeine Hinweise zu den Belegen.
- ausdrückliche Überschuldungsanzeige, unterzeichnet von einem vertretungsberechtigten Mitglied des obersten Führungsorgans der Gesellschaft
- gültiger Mehrheitsbeschluss des obersten Führungsorgans, in welchem die Anzeige der Überschuldung beschlossen wurde
- je eine von einem vertretungsberechtigten Mitglied des obersten Führungsorgans unterzeichnete Zwischenbilanz mit Anhang zu Veräusserungs- und Liquidationswerten
- einen Bericht eines zugelassenen Revisors über die Prüfung der einzureichenden Zwischenbilanzen mit Anhang
- einen aktuellen Handelsregisterauszug
Hinweis:
Die für die einzelnen Gesellschaftsformen erforderlichen Belege, das Vorgehen und die Verantwortlichkeit sind unter Download als PDF-Dokumente erhältlich.







