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Verlust

Der hier verwendete Begriff des Verlusts ist der technische Begriff gemäss Gesetzeswortlaut. Gemeint ist damit jeder Verlust:

Jahresverlust:

Bei der Erstellung der ordentlichen Bilanz am Ende des Geschäftsjahres festgestellter Verlust

Verlustvortrag:

Übertrag des Jahresverlusts auf die Eröffnungsbilanz des neuen Geschäftsjahres

Verlust gemäss Zwischenbilanz:

Während laufendem Geschäftsjahr aufgrund einer Zwischenbilanz festgestellter Verlust

Handlungsbedarf:

Erreicht der Verlust die in den nachfolgend angeführten Fällen angegebene Grösse, besteht auf jeden Fall Handlungsbedarf.

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