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Alternativen zur Überschuldungsanzeige

Sanierungsmassnahmen

Sofern Aussicht auf eine Sanierung besteht, können Sanierungsmassnahmen ergriffen werden.

Keine Sanierungsaussicht

Sofern keine Aussicht auf eine Sanierung besteht, ist der Richter zu benachrichtigen. Anstelle einer Überschuldungsanzeige kommt auch eine Insolvenzerklärung [> www.insolvenzerklaerung.ch] in Frage.

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