Alternativen zur Überschuldungsanzeige
Sanierungsmassnahmen
Sofern Aussicht auf eine Sanierung besteht, können Sanierungsmassnahmen ergriffen werden.
- Konkursaufschubbegehren (OR 725a OR, SchKG 173a)
- Rangrücktritt [> www.rangruecktritt.ch]
- Wertberichtigungen / Auflösung von stillen Reserven
- Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital
- Herabsetzung Gesellschaftskapital und gleichzeitige Kapitalerhöhung
- Nachlassstundungsgesuch [> www.nachlassstundung.ch]
- Auffanggesellschaft [> www.auffanggesellschaft.ch]
- Patronatserklärung [> www.patronatserklaerung.ch]
Keine Sanierungsaussicht
Sofern keine Aussicht auf eine Sanierung besteht, ist der Richter zu benachrichtigen. Anstelle einer Überschuldungsanzeige kommt auch eine Insolvenzerklärung [> www.insolvenzerklaerung.ch] in Frage.







